Meldung von Magazinen

Vorstand Sportschützen BurgkirchenAllgemein

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Wir dürfen alle Vereinsmitglieder, aber auch alle anderen Sportschützen, daran erinnern, dass "lange" Magazine behördlich gemeldet werden müssen - der Antrag ist aufgrund der zweijährigen Übergansfrist bis spätestens 13. Dezember 2021 einzureichen. Bis zur Stellung des Antrags ist der Besitz legal.

Durch die Eintragung der Magazine ist es notwendig, dass eine neue WBK ausgestellt wird. Das ist natürlich mit Kosten verbunden.

Wer ganz genau nachlesen will: österr. Waffengesetz

Wichtig ist der §17 Abs. 1:

7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;