Standordnung Allgemein

  1. Die Schießstätte der UNION Sportschützen Burgkirchen ist für alle handelsüblichen Faustfeuerwaffenkaliber zugelassen.
  2. Das Schießen mit Leuchtspur-, Hartkern-, oder Explosivgeschossen ist in dieser Schießstätte strengstens verboten.
  3. Das Schießen mit Gewehren und Flinte, außer mit Gewehren im Kaliber .22lr, ist in der Schießstätte strengstens verboten.
  4. Das Schießen mit Luftdruck oder CO2 Waffen ist in dieser Schießstätte ausnahmslos verboten.
  5. Das Schießen mit Schwarzpulverwaffen ist in dieser Schießstätte ausnahmslos verboten.
  6. Für jede Schießveranstaltung und für jedes Schießtraining ist ein Standbetreuer einzuteilen.
  7. Vor Beginn des Schießbetriebs hat der Standbetreuer die Aufgaben auf „Checkliste Schießstand“ zu erfüllen und den Schießstand ordnungsgemäß vorzubereiten.
  8. Nach dem Schießende kontrolliert der Standbetreuer den Schießstand und legt die unterschriebene, vollständige Checkliste ab. Erwähnenswerte Vorfälle, allenfalls durchgeführte Wartungsarbeiten werden mit Datum und Uhrzeit eingetragen.
  9. Alle Schützen die am Schießtraining teilnehmen müssen im Standbuch eingetragen sein und akzeptieren mit ihrer Unterschrift die Schießordnung und die Verhaltensregeln für Schützen.
  10. Feuerkommandos:
    • Beim Kommando „FEUER FREI“ dürfen die Waffen geladen und die vorgesehenen Ziele beschossen werden.
    • Beim Kommando „FEUER EINSTELLEN“ ist die Schussserie fertig zu schießen, die Waffe ist leer und entladen auf der Ablage mit Laufmündung in Richtung Ziel abzulegen. Die Schützen treten aus dem Schützenstand heraus und melden dem Standbetreuer „SICHERHEIT“.
    • Beim Kommando „SOFORT FEUER EINSTELLEN“ ist die Waffe sofort zu sichern, zu entladen und auf der Ablage mit Laufmündung in Richtung Ziel abzulegen. Die Schützen treten aus dem Schützenstand heraus und melden dem Standbetreuer „SICHERHEIT und warten auf weitere Anweisungen.
  11. Das Aufleuchten der ROTEN WARNLAMPE am Schützenstand ist mit dem Kommando „SOFORT FEUER EINSTELLEN“ gleichzusetzen.
  12. Während des Schießbetriebs herrscht am Schießstand unbedingte Gehörschutzpflicht und Schießbrillenpflicht.
  13. Jeder Schütze ist für seinen abgegebenen Schuss verantwortlich.
  14. Es herrscht ein ausnahmsloses und permanentes RAUCHVERBOT am Schießstand.
  15. Die Splitterschutz-Bodenmatten sind in den Schützenständen aufzulegen.
  16. Die Schießordnung ist gut sichtbar im Aufenthaltsraum der Schießstätte auszuhängen.